Wann fällt beim Gutschein Steuer an? Gutscheine von Gastro.Digital sind steuerlich sogenannte Mehrzweck-Wertgutscheine. Das bedeutet: Beim Kauf oder Aufladen eines Gutscheins handelt es sich um einen reinen Geldtausch – es fällt dabei noch keine Steuer an. Die Besteuerung erfolgt erst, wenn der Gast den Gutschein für eine Leistung einlöst. Vorgang Steuer? Hinweis Gutschein online kaufen Nein Mehrzweck-Wertgutschein = Geldtausch Gutscheinkarte vor Ort aufladen Nein Geldtausch, kein Warenverkauf Gutschein einlösen (Gast bezahlt damit) Ja Steuer fällt auf die eingelösten Artikel an; korrekte Erfassung über den Kassenfinanzweg Was brauche ich für die Steuerprüfung? Die Transaktionsübersicht kann jederzeit als PDF oder CSV heruntergeladen und dem Finanzamt vorgelegt werden. Sie enthält Datum, Uhrzeit, Betrag und – falls aktiviert – den jeweiligen Mitarbeiter. Auf Wunsch kann der Gast nach dem Kauf eine Quittung anfordern. → Alle Belege für Buchhaltung und Finanzamt im Überblick Hinweis: Dies sind allgemeine Informationen zum Funktionsprinzip des Systems. Für individuelle steuerliche Fragen wende dich bitte an deine/n Steuerberater/in. Du hast weitere Fragen? Unser Support-Team hilft dir gerne weiter – klicke dazu einfach auf den Chat-Button in deinem Kundencenter.